Kostenübernahme

Unabhängig vom Pflegegrad erstattet die Pflegekasse die entstandenen Aufwendungen bis zu 125 Euro monatlich.

 

Zusätzlich besteht ein monatlicher Umwidmungsanspruch von Sachleistungen in Höhe von 40 % der nach § 36 SGB XI zustehenden Sachleistungsbeträge die als Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden können.

inkl. Umwidmungsanspruch von Sachleistungen sind monatlich maximal möglich:

  • PG 1:   125,00 Euro/Monat  
  • PG 2:   414,60 Euro/Monat  
  • PG 3:   670,20 Euro/Monat  
  • PG 4:   802,20 Euro/Monat  
  • PG 5:   963,00 Euro/Monat

 

Nicht in Anspruch genommene Beträge für zurückliegende Monate können in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden. 

Achtung

Nicht verbrauchte Ansprüche verfallen am 30.06. des Folgejahres!

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung und Kontaktaufnahme zu den Behörden sowie Pflege- und Krankenkassen.

Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.

Ihr Karl-Heinz Eichers

eichers@hand-in-hand.nrw