Tages- und Nachtpflege

Die Tages-/Nachtpflege gehört zu den sogenannten teilstationären Pflegeleistungen. Die Leistungen kommen vor allem Pflegebedürftigen zugute, die zu Hause nicht von Pflegediensten versorgt werden. Insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen außerstande sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson allein in ihrer Wohnung zu bleiben. Auch wenn nur für einige Stunden am Tag oder in der Nacht eine ständige Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen notwendig ist, kann die Tages-/Nachtpflege in Anspruch genommen werden. 

Wir betreuen die Pflegeperson zu Hause, während Sie abwesend sind.

Für die von uns erbrachten Leistungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Sie werden nicht auf die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld angerechnet und können daher zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Hierfür stehen dem Pflegebedürftigen monatlich seit dem 12.12.2022 je nach Pflegegrad 125 € (PG 1), 689 EUR (PG 2), 1.298 EUR (PG 3), 1.612 EUR (PG 4) und 1.995 EUR (PG 5) zu.

Wir beraten und unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung und Kontaktaufnahme.

Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.

Ihr Karl-Heinz Eichers

eichers@hand-in-hand.nrw